Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Winterberger Hausverwaltung, Wibbeltstr. 6, D-59394 Nordkirchen, Postanschrift: Cappenberger Str. 1, D-59394 Nordkirchen, Standort der Hausverwaltung: Hauptstraße 13, 59955 Winterberg (nachfolgend “Verwalter”), und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Immobilienverwaltung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
Individuelle Vereinbarungen, der jeweilige Verwaltungsvertrag sowie zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB vor.
§ 2 Einbeziehung und Vertragsschluss
Diese AGB werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Verwaltungsvertrags, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Verwalter erbringt die im jeweiligen Verwaltungsvertrag vereinbarten Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:
- Kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Eigentümerversammlungen
- Erstellung und Prüfung von Hausgeld-, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Koordination und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Dienstleistern und Dritten
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Rechts- oder Steuerberatung, werden nicht geschuldet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Verwalter alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vollmachten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Änderungen, die für die Verwaltung erheblich sind, teilt der Auftraggeber unverzüglich mit.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsvertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, werden laufende Vergütungen monatlich im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
§ 6 Beauftragung Dritter
Der Verwalter darf zur Erfüllung seiner Aufgaben geeignete Dritte hinzuziehen, soweit dies nach dem Verwaltungsvertrag zulässig ist, dem ordnungsgemäßen Verwaltungsinteresse entspricht oder eine erforderliche Zustimmung vorliegt. Gesetzliche und vertragliche Vorgaben zur Auswahl, Beauftragung und Kontrolle bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
Der Verwalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzliche Sonderregelungen für die Verwaltung von Wohnungseigentum gelten, gehen diese vor.
§ 9 Datenschutz
Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verwalters, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2026